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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-277/16Polkomtel sp. z o.o. v Prezes Urzędu Komunikacji Elektronicznej

Entschieden
2017-12-20
ECLI
ECLI:EU:C:2017:989
CELEX
62016CJ0277
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsamer Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste – Richtlinie 2002/21/EG – Art. 8 und 16 – Richtlinie 2002/19/EG – Art. 8 und 13 – Unternehmen, das als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht auf einem Markt eingestuft wird – Preiskontrolle – Von den nationalen Regulierungsbehörden auferlegte Verpflichtungen – Verpflichtung zur kostenorientierten Preisgestaltung – Festsetzung von Gebühren, die unter den dem Betreiber durch Anrufzustellungen in Mobilfunknetzen entstehenden Kosten liegen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 16 – Unternehmerische Freiheit – Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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