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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-276/22Edil Work 2 Srl. and S.T. Srl v STE Sàrl

Entschieden
2024-04-25
ECLI
ECLI:EU:C:2024:348
CELEX
62022CJ0276
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 49 und 54 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Gesellschaft, die in einem Mitgliedstaat ansässig ist, aber ihre Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat ausübt – Arbeitsweise und Geschäftsführung der Gesellschaft – Nationale Regelung, die die Anwendung des Rechts des Mitgliedstaats vorsieht, in dem eine Gesellschaft ihre Tätigkeiten ausübt – Beschränkung der Niederlassungsfreiheit – Rechtfertigung – Schutz der Interessen der Gläubiger, der Minderheitsgesellschafter und der Arbeitnehmer – Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken und rein künstlicher Gestaltungen – Verhältnismäßigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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