Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-275/18Milan Vinš v Odvolací finanční ředitelství
- Entschieden
- 2019-03-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:265
- CELEX
- 62018CJ0275
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 131 und Art. 146 Abs. 1 Buchst. a – Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen, die nach Orten außerhalb der Europäischen Union versandt oder befördert werden – Im nationalen Recht vorgesehene Voraussetzung für die Steuerbefreiung – Überführung der Gegenstände in ein bestimmtes Zollverfahren – Nachweis der Überführung in das Ausfuhrverfahren.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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