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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-275/18Milan Vinš v Odvolací finanční ředitelství

Entschieden
2019-03-28
ECLI
ECLI:EU:C:2019:265
CELEX
62018CJ0275
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 131 und Art. 146 Abs. 1 Buchst. a – Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen, die nach Orten außerhalb der Europäischen Union versandt oder befördert werden – Im nationalen Recht vorgesehene Voraussetzung für die Steuerbefreiung – Überführung der Gegenstände in ein bestimmtes Zollverfahren – Nachweis der Überführung in das Ausfuhrverfahren.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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