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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑273/11Mecsek-Gabona Kft v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Dél-dunántúli Regionális Adó Főigazgatósága

Entschieden
2012-09-06
ECLI
ECLI:EU:C:2012:547
CELEX
62011CJ0273
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 138 Abs. 1 – Voraussetzungen für die Befreiung eines innergemeinschaftlichen Umsatzes, bei dem der Erwerber verpflichtet ist, die Beförderung des Gegenstands zu übernehmen, über den er ab dem Zeitpunkt des Verladens wie ein Eigentümer verfügen kann – Verpflichtung des Verkäufers, zu beweisen, dass der Gegenstand den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat – Rückwirkende Löschung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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