Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑273/11Mecsek-Gabona Kft v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Dél-dunántúli Regionális Adó Főigazgatósága
- Entschieden
- 2012-09-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:547
- CELEX
- 62011CJ0273
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 138 Abs. 1 – Voraussetzungen für die Befreiung eines innergemeinschaftlichen Umsatzes, bei dem der Erwerber verpflichtet ist, die Beförderung des Gegenstands zu übernehmen, über den er ab dem Zeitpunkt des Verladens wie ein Eigentümer verfügen kann – Verpflichtung des Verkäufers, zu beweisen, dass der Gegenstand den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat – Rückwirkende Löschung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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