Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-272/19VQ v Land Hessen
- Entschieden
- 2020-07-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:535
- CELEX
- 62019CJ0272
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Begriff ‚Gericht‘ – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Anwendungsbereich – Art. 2 Abs. 2 Buchst. a – Begriff ‚Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt‘ – Art. 4 Nr. 7 – Begriff ‚Verantwortlicher‘ – Petitionsausschuss des Parlaments eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats – Art. 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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