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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-272/19VQ v Land Hessen

Entschieden
2020-07-09
ECLI
ECLI:EU:C:2020:535
CELEX
62019CJ0272
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Begriff ‚Gericht‘ – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Anwendungsbereich – Art. 2 Abs. 2 Buchst. a – Begriff ‚Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt‘ – Art. 4 Nr. 7 – Begriff ‚Verantwortlicher‘ – Petitionsausschuss des Parlaments eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats – Art. 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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