Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-271/23European Commission v Hungary
- Entschieden
- 2026-01-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:45
- CELEX
- 62023CJ0271
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Zulässigkeit – Beschluss (EU) 2021/3 – Im Namen der Europäischen Union auf der neu anberaumten 63. Tagung der vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen geschaffenen Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Cannabis und Cannabis-verwandten Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretender Standpunkt – Stellungnahme und Abstimmung eines Mitgliedstaats, die diesem Standpunkt der Union zuwiderlaufen – Art. 4 Abs. 3 EUV – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit – Wirkungen des vorgeworfenen Verhaltens zum Zeitpunkt des Ablaufs der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist – Fortlaufende Auswirkungen auf die Einheit und die Kohärenz des völkerrechtlichen Handelns der Union – Art. 3 Abs. 2 AEUV – Ausschließliche Außenkompetenz – Beeinträchtigung der gemeinsamen Regeln oder Veränderung ihrer Tragweite – Zur Verteidigung erhobene Einrede der Rechtswidrigkeit – Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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