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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-271/23European Commission v Hungary

Entschieden
2026-01-27
ECLI
ECLI:EU:C:2026:45
CELEX
62023CJ0271
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Zulässigkeit – Beschluss (EU) 2021/3 – Im Namen der Europäischen Union auf der neu anberaumten 63. Tagung der vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen geschaffenen Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Cannabis und Cannabis-verwandten Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretender Standpunkt – Stellungnahme und Abstimmung eines Mitgliedstaats, die diesem Standpunkt der Union zuwiderlaufen – Art. 4 Abs. 3 EUV – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit – Wirkungen des vorgeworfenen Verhaltens zum Zeitpunkt des Ablaufs der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist – Fortlaufende Auswirkungen auf die Einheit und die Kohärenz des völkerrechtlichen Handelns der Union – Art. 3 Abs. 2 AEUV – Ausschließliche Außenkompetenz – Beeinträchtigung der gemeinsamen Regeln oder Veränderung ihrer Tragweite – Zur Verteidigung erhobene Einrede der Rechtswidrigkeit – Unzulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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