Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-271/17 PPUOpenbaar Ministerie v Sławomir Andrzej Zdziaszek
- Entschieden
- 2017-08-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:629
- CELEX
- 62017CJ0271
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Vollstreckungsvoraussetzungen – Gründe, aus denen die Vollstreckung abgelehnt werden kann – Art. 4a Abs. 1, eingefügt durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI – Zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ausgestellter Haftbefehl – Begriff ‚Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat‘ – Verfahren, in dem zuvor verhängte Strafen geändert wurden – Entscheidung, durch die eine Gesamtstrafe gebildet wurde – Entscheidung, die erlassen wurde, ohne dass der Betroffene persönlich erschienen ist – Verurteilte Person, die weder im ersten Rechtszug noch im Rechtsmittelverfahren zu der Verhandlung im Rahmen ihrer ursprünglichen Verurteilung persönlich erschienen ist – Person, die im Rechtsmittelverfahren von einem Rechtsbeistand verteidigt wurde – Haftbefehl, der dazu keine Informationen enthält – Konsequenzen für die vollstreckende Justizbehörde.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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