Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-271/17 PPUOpenbaar Ministerie v Sławomir Andrzej Zdziaszek

Entschieden
2017-08-10
ECLI
ECLI:EU:C:2017:629
CELEX
62017CJ0271
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Vollstreckungsvoraussetzungen – Gründe, aus denen die Vollstreckung abgelehnt werden kann – Art. 4a Abs. 1, eingefügt durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI – Zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ausgestellter Haftbefehl – Begriff ‚Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat‘ – Verfahren, in dem zuvor verhängte Strafen geändert wurden – Entscheidung, durch die eine Gesamtstrafe gebildet wurde – Entscheidung, die erlassen wurde, ohne dass der Betroffene persönlich erschienen ist – Verurteilte Person, die weder im ersten Rechtszug noch im Rechtsmittelverfahren zu der Verhandlung im Rahmen ihrer ursprünglichen Verurteilung persönlich erschienen ist – Person, die im Rechtsmittelverfahren von einem Rechtsbeistand verteidigt wurde – Haftbefehl, der dazu keine Informationen enthält – Konsequenzen für die vollstreckende Justizbehörde.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung