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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-270/24Granulines Invest Kft. v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága

Entschieden
2025-02-14
ECLI
ECLI:EU:C:2025:106
CELEX
62024CO0270
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 167, 168, 178, 220 und 226 – Recht auf Vorsteuerabzug – Versagung – Betrug – Beweis – Inanspruchnahme eines Wiederverkäufers, um in den Genuss eines Kreditprogramms zu kommen – Art. 219 und Art. 226 Nr. 7 – Angaben, die in der Rechnung enthalten sein müssen – Datum, an dem die Lieferung der Gegenstände erfolgt – Berichtigung von Rechnungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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