Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-270/24Granulines Invest Kft. v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága
- Entschieden
- 2025-02-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:106
- CELEX
- 62024CO0270
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 167, 168, 178, 220 und 226 – Recht auf Vorsteuerabzug – Versagung – Betrug – Beweis – Inanspruchnahme eines Wiederverkäufers, um in den Genuss eines Kreditprogramms zu kommen – Art. 219 und Art. 226 Nr. 7 – Angaben, die in der Rechnung enthalten sein müssen – Datum, an dem die Lieferung der Gegenstände erfolgt – Berichtigung von Rechnungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht