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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-27/22Volkswagen Group Italia SpA and Volkswagen Aktiengesellschaft v Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato

Entschieden
2023-09-14
ECLI
ECLI:EU:C:2023:663
CELEX
62022CJ0027
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Grundsatz ne bis in idem – Wegen unlauterer Geschäftspraktiken verhängte Sanktionen – Strafrechtliche Natur der Sanktion – Strafrechtliche Sanktion, die in einem Mitgliedstaat nach dem Erlass einer Sanktion wegen unlauterer Geschäftspraktiken in einem anderen Mitgliedstaat verhängt wurde, aber vor dieser Sanktion rechtskräftig geworden ist – Art. 52 Abs. 1 – Einschränkungen des Grundsatzes ne bis in idem – Voraussetzungen – Koordinierung der Verfahren und Sanktionen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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