Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-27/17AB ‘flyLAL-Lithunian Airlines’ v Starptautiskā lidosta ‘Rīga’ VAS and ‘Air Baltic Corporation’ AS
- Entschieden
- 2018-07-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:533
- CELEX
- 62017CJ0027
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Besondere Zuständigkeiten – Art. 5 Nr. 3 – Unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist – Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist – Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs und Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens – Klage auf Ersatz des angeblich durch in verschiedenen Mitgliedstaaten begangene wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verursachten Schadens – Art. 5 Nr. 5 – Betrieb einer Zweigniederlassung – Begriff.
Legt aus
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