Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-269/22IP and Others
- Entschieden
- 2023-03-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:275
- CELEX
- 62022CJ0269
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Recht auf ein unparteiisches Gericht – Recht auf die Unschuldsvermutung – Darstellung des Sachverhalts in einem Vorabentscheidungsersuchen in Strafsachen – Feststellung eines bestimmten Sachverhalts, um dem Gerichtshof ein zulässiges Vorabentscheidungsersuchen vorlegen zu können – Einhaltung der im nationalen Recht für Urteile in der Sache vorgesehenen Verfahrensgarantien.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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