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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-269/22IP and Others

Entschieden
2023-03-30
ECLI
ECLI:EU:C:2023:275
CELEX
62022CJ0269
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Recht auf ein unparteiisches Gericht – Recht auf die Unschuldsvermutung – Darstellung des Sachverhalts in einem Vorabentscheidungsersuchen in Strafsachen – Feststellung eines bestimmten Sachverhalts, um dem Gerichtshof ein zulässiges Vorabentscheidungsersuchen vorlegen zu können – Einhaltung der im nationalen Recht für Urteile in der Sache vorgesehenen Verfahrensgarantien.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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