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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-268/17AY

Entschieden
2018-07-25
ECLI
ECLI:EU:C:2018:602
CELEX
62017CJ0268
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Nr. 2 und Art. 4 Nr. 3 – Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung – Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens – Grundsatz ne bis in idem – Gesuchte Person, die in einem früheren Verfahren zum selben Sachverhalt die Stellung eines Zeugen innehatte – Ausstellung mehrerer Europäischer Haftbefehle gegen dieselbe Person.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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