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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-268/15Fernand Ullens de Schooten v État belge

Entschieden
2016-11-15
ECLI
ECLI:EU:C:2016:874
CELEX
62015CJ0268
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Grundfreiheiten – Art. 49, 56 und 63 AEUV – Sachverhalt, dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen – Außervertragliche Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die Einzelnen durch Unionsrechtsverstöße entstehen, die dem nationalen Gesetzgeber und den nationalen Gerichten zurechenbar sind.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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