Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-266/97 PCoöperatieve Vereniging De Verenigde Bloemenveilingen Aalsmeer BA (VBA) v Vereniging van Groothandelaren in Bloemkwekerijproducten (VGB), Florimex BV, Inkoop Service Aalsmeer BV and M. Verhaar BV
- Entschieden
- 2000-03-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2000:171
- CELEX
- 61997CJ0266
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel - Wettbewerb - Einstellung des Beschwerdeverfahrens bei Fehlen einer Antwort der Beschwerdeführer innerhalb der gesetzten Frist - Vereinbarkeit einer Gebühr, die bei Lieferanten erhoben wird, die Verträge über die Lieferung von Waren des Blumenhandels an auf dem Gelände einer Versteigerungsgenossenschaft niedergelassene Unternehmen geschlossen haben, mit Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Vereinbarkeit einer ausschließlichen Bezugsverpflichtung, die bestimmte Großhändler übernommen haben, die solche Erzeugnisse an Einzelhändler in bestimmten Geschäftsräumen auf diesem Gelände weiterverkaufen, mit Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Diskriminierung - Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten - Beurteilung im Gesamtrahmen eines Regelungskomplexes - Keine spürbare Auswirkung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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