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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-266/23A. S.A. v Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy

Entschieden
2024-06-13
ECLI
ECLI:EU:C:2024:506
CELEX
62023CJ0266
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2003/96/EG – Art. 2 Abs. 4 Buchst. b dritter Gedankenstrich – Art. 17 Abs. 1 Buchst. a – Verbrauchsteuer – Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom – Bei Elektrolysen verwendeter elektrischer Strom – Steuerermäßigungen für den Verbrauch von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom für energieintensive Betriebe – Energie- und Strombeschaffungskosten – Tatsächliche Kosten für die Beschaffung der Energie – Verteilungsgebühren – Kriterien für die Befreiung – Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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