Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-266/19EIS GmbH v TO
- Entschieden
- 2020-05-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:384
- CELEX
- 62019CJ0266
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und h und Abs. 4 – Anhang I Teil A – Widerrufsrecht – Vom Unternehmer zur Verfügung zu stellende Informationen zu den Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts – Pflicht des Unternehmers, ‚gegebenenfalls‘ seine Telefonnummer anzugeben – Umfang.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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