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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-266/18Aqua Med sp. z o.o.v Irena Skóra

Entschieden
2019-04-03
ECLI
ECLI:EU:C:2019:282
CELEX
62018CJ0266
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Art. 1 Abs. 2 – Anwendungsbereich der Richtlinie – Klausel, wonach sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach den allgemeinen Vorschriften bestimmt – Art. 6 Abs. 1 – Missbräuchlichkeitskontrolle von Amts wegen – Art. 7 Abs. 1 – Pflichten und Befugnisse des nationalen Gerichts.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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