Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-266/13L. Kik v Staatssecretaris van Financiën
- Entschieden
- 2015-03-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2015:188
- CELEX
- 62013CJ0266
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Soziale Sicherheit – Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit – Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, in dem er auch seinen Wohnsitz hat, der als Arbeitnehmer an Bord eines unter der Flagge eines anderen Drittstaats fahrenden Rohrlegers beschäftigt ist – Arbeitnehmer, der ursprünglich von einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmen und später von einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen beschäftigt wurde – Arbeit, die nacheinander über dem Festlandsockel eines Drittstaats, in internationalen Gewässern und über dem Festlandsockel bestimmter Mitgliedstaaten ausgeführt wurde – Persönlicher Geltungsbereich dieser Verordnung – Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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