Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-265/18Valstybinė mokesčių inspekcija prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos v Akvilė Jarmuškienė

Entschieden
2019-05-02
ECLI
ECLI:EU:C:2019:348
CELEX
62018CJ0265
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Harmonisierung des Steuerrechts – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Sonderregelung für Kleinunternehmen – Art. 282 bis 292 – Mehrwertsteuerbefreiung zugunsten von Kleinunternehmen, deren Jahresumsatz unter der festgelegten Schwelle liegt – Gleichzeitige Lieferung von zwei unbeweglichen Gegenständen mit einem einzigen Umsatz – Übersteigen der Jahresumsatzgrenze bei Zugrundelegung des Verkaufspreises eines der beiden Gegenstände – Pflicht zur Entrichtung der Steuer auf den Gesamtwert des Umsatzes.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung