Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-264/20Airhelp Limited v Austrian Airlines AG
- Entschieden
- 2021-01-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:26
- CELEX
- 62020CO0264
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 5 Abs. 3 – Ausgleichsanspruch bei Annullierung oder großer Verspätung eines Fluges – Begriff ‚außergewöhnliche Umstände‘ – Unerwartete Flugsicherheitsmängel – Kollision mit einem Fremdkörper – Beschädigung eines Flugzeugs durch die Bewegung eines anderen Flugzeugs – Begriff der ‚zumutbaren Maßnahmen‘, um einem außergewöhnlichen Umstand oder den Folgen eines solchen Umstands zu begegnen – Anderweitige Beförderung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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