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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-264/20Airhelp Limited v Austrian Airlines AG

Entschieden
2021-01-14
ECLI
ECLI:EU:C:2021:26
CELEX
62020CO0264
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 5 Abs. 3 – Ausgleichsanspruch bei Annullierung oder großer Verspätung eines Fluges – Begriff ‚außergewöhnliche Umstände‘ – Unerwartete Flugsicherheitsmängel – Kollision mit einem Fremdkörper – Beschädigung eines Flugzeugs durch die Bewegung eines anderen Flugzeugs – Begriff der ‚zumutbaren Maßnahmen‘, um einem außergewöhnlichen Umstand oder den Folgen eines solchen Umstands zu begegnen – Anderweitige Beförderung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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