Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-264/17Harry Mensing v Finanzamt Hamm
- Entschieden
- 2018-11-29
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:968
- CELEX
- 62017CJ0264
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerwesen – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 314 – Art. 316 – Art. 322 – Sonderregelungen für Kunstgegenstände – Differenzbesteuerung – Steuerpflichtige Wiederverkäufer – Lieferung von Kunstgegenständen durch den Urheber oder seine Rechtsnachfolger – Innergemeinschaftliche Umsätze – Weigerung der nationalen Steuerbehörden, einem Steuerpflichtigen das Recht zu gewähren, die Differenzbesteuerung anzuwenden – Anwendungsvoraussetzungen – Recht auf Vorsteuerabzug – Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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