Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-263/20Airhelp Limited v Laudamotion GmbH
- Entschieden
- 2021-12-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:1039
- CELEX
- 62020CJ0263
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Art. 2 Buchst. l – Art. 5 Abs. 1 Buchst. c – Buchung eines Fluges über eine elektronische Plattform – Vorverlegung der Abflugzeit durch das ausführende Luftfahrtunternehmen – Qualifizierung – Eingang der Verständigung von der Vorverlegung bei einer anderen E‑Mail-Adresse als der der betreffenden Fluggäste – Richtlinie 2000/31/EG – Elektronischer Geschäftsverkehr – Art. 11 – Zugangsvermutung – Umfang der Informationspflicht des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht