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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-263/20Airhelp Limited v Laudamotion GmbH

Entschieden
2021-12-21
ECLI
ECLI:EU:C:2021:1039
CELEX
62020CJ0263
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Art. 2 Buchst. l – Art. 5 Abs. 1 Buchst. c – Buchung eines Fluges über eine elektronische Plattform – Vorverlegung der Abflugzeit durch das ausführende Luftfahrtunternehmen – Qualifizierung – Eingang der Verständigung von der Vorverlegung bei einer anderen E‑Mail-Adresse als der der betreffenden Fluggäste – Richtlinie 2000/31/EG – Elektronischer Geschäftsverkehr – Art. 11 – Zugangsvermutung – Umfang der Informationspflicht des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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