Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-263/19T-Systems Magyarország Zrt. and BKK Budapesti Közlekedési Központ v Közbeszerzési Hatóság Közbeszerzési Döntőbizottság
- Entschieden
- 2020-05-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:373
- CELEX
- 62019CJ0263
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Vergabe öffentlicher Aufträge – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 1 Abs. 2 und Art. 72 – Richtlinie 2014/25/EU – Art. 1 Abs. 2 und Art. 89 – Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge – Richtlinie 89/665/EWG – Art. 2e Abs. 2 – Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser‑, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor – Richtlinie 92/13/EWG – Art. 2e Abs. 2 – Änderungen eines im Anschluss an ein Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe geschlossenen Vertrags – Fehlen eines neuen Vergabeverfahrens – Gegen den öffentlichen Auftraggeber und den Auftragnehmer verhängte Geldbußen – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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