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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-261/21F. Hoffmann-La Roche Ltd and Others v Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato

Entschieden
2022-07-07
ECLI
ECLI:EU:C:2022:534
CELEX
62021CJ0261
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Pflicht der Mitgliedstaaten zur Schaffung der erforderlichen Rechtsbehelfe, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist – Art. 267 AEUV – Verpflichtung des vorlegenden Gerichts, der durch den Gerichtshof vorgenommenen Auslegung des Unionsrechts volle Wirksamkeit zu verschaffen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 – Zugang zu einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht – Urteil eines nach Vorabentscheidung des Gerichtshofs in letzter Instanz entscheidenden nationalen Gerichts – Angebliche Unvereinbarkeit dieses Urteils mit der durch den Gerichtshof vorgenommenen Auslegung des Unionsrechts – Nationale Regelung, wonach gegen dieses Urteils kein Wiederaufnahmeantrag eröffnet ist.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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