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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-260/22Seven.One Entertainment Group GmbH v Corint Media GmbH

Entschieden
2023-11-23
ECLI
ECLI:EU:C:2023:900
CELEX
62022CJ0260
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 2 Buchst. e – Sendeunternehmen – Vervielfältigungsrecht für die Aufzeichnungen von Sendungen – Art. 5 Abs. 2 Buchst. b – Ausnahme für Privatkopien – Gerechter Ausgleich – Schaden, der den Sendeunternehmen entsteht – Gleichbehandlung – Nationale Regelung, die die Sendeunternehmen vom Anspruch auf einen gerechten Ausgleich ausschließt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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