Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-260/18Kamil Dziubak and Justyna Dziubak v Raiffeisen Bank International AG, prowadzący działalność w Polsce w formie oddziału pod nazwą Raiffeisen Bank International AG Oddział w Polsce, anciennement Raiffeisen Bank Polska SA
- Entschieden
- 2019-10-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:819
- CELEX
- 62018CJ0260
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 93/13/EWG – Verbraucherverträge – Missbräuchliche Klauseln – An eine Fremdwährung gebundenes Hypothekendarlehen – Klausel über die Festlegung des Wechselkurses zwischen den Währungen – Auswirkungen der Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel – Befugnis des Richters, missbräuchlichen Klauseln durch den Rückgriff auf allgemeine zivilrechtliche Klauseln abzuhelfen – Beurteilung des Verbraucherinteresses – Fortbestand des Vertrags ohne missbräuchliche Klauseln.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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