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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-260/17Anodiki Services EPE v G.N.A. O Evangelismos – Ofthalmiatreio Athinon – Polykliniki and Geniko Ogkologiko Nosokomeio Kifisias – (GONK) 'Oi Agioi Anargyroi'

Entschieden
2018-10-25
ECLI
ECLI:EU:C:2018:864
CELEX
62017CJ0260
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 10 Buchst. g – Ausnahmen vom Anwendungsbereich – Arbeitsverträge – Begriff – Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser über den Abschluss befristeter Arbeitsverträge für den Bedarf in den Bereichen Restauration, Servieren von Mahlzeiten und Reinigung – Richtlinie 89/665/EWG – Art. 1 – Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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