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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-260/08Bundesfinanzdirektion West v HEKO Industrieerzeugnisse GmbH

Entschieden
2009-12-10
ECLI
ECLI:EU:C:2009:768
CELEX
62008CJ0260
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Zollkodex der Gemeinschaft - Art. 24 - Nichtpräferenzieller Ursprung von Waren - Begriff der wesentlichen Be- oder Verarbeitung - Kriterium des Wechsels der Tarifposition - Stahlseile, die in Nordkorea aus Stahllitzen mit Ursprung in China hergestellt werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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