Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-26/19Azienda USL di Modena v Comune di Sassuolo
- Entschieden
- 2019-04-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:331
- CELEX
- 62019CO0026
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Staatliche Beihilfen – Nationaler Gesundheitsdienst – Befreiung von der Grundsteuer – Immobilie, die an ein in gemischtem Kapitalbesitz stehendes Wirtschaftsunternehmen vermietet wird, das eine Tätigkeit im Gesundheitsbereich im Wettbewerb mit anderen, ausschließlich in privatem Kapitalbesitz stehenden Gesundheitseinrichtungen ausübt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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