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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-26/19Azienda USL di Modena v Comune di Sassuolo

Entschieden
2019-04-30
ECLI
ECLI:EU:C:2019:331
CELEX
62019CO0026
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Staatliche Beihilfen – Nationaler Gesundheitsdienst – Befreiung von der Grundsteuer – Immobilie, die an ein in gemischtem Kapitalbesitz stehendes Wirtschaftsunternehmen vermietet wird, das eine Tätigkeit im Gesundheitsbereich im Wettbewerb mit anderen, ausschließlich in privatem Kapitalbesitz stehenden Gesundheitseinrichtungen ausübt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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