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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑26/11Belgische Petroleum Unie VZW and Others v Belgische Staat

Entschieden
2013-01-31
ECLI
ECLI:EU:C:2013:44
CELEX
62011CJ0026
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Richtlinie 98/70/EG – Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen – Art. 3 bis 5 – Umweltbezogene Kraftstoffspezifikationen – Richtlinie 98/34/EG – Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft – Art. 1 und 8 – Begriff der ‚technischen Vorschrift‘ – Übermittlungspflicht für Entwürfe technischer Vorschriften – Nationale Regelung, wonach Erdölgesellschaften, die Otto- und/oder Dieselkraftstoffe auf den Markt bringen, in demselben Kalenderjahr ebenfalls eine bestimmte Menge Biokraftstoffe auf den Markt bringen müssen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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