Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑26/11Belgische Petroleum Unie VZW and Others v Belgische Staat
- Entschieden
- 2013-01-31
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:44
- CELEX
- 62011CJ0026
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 98/70/EG – Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen – Art. 3 bis 5 – Umweltbezogene Kraftstoffspezifikationen – Richtlinie 98/34/EG – Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft – Art. 1 und 8 – Begriff der ‚technischen Vorschrift‘ – Übermittlungspflicht für Entwürfe technischer Vorschriften – Nationale Regelung, wonach Erdölgesellschaften, die Otto- und/oder Dieselkraftstoffe auf den Markt bringen, in demselben Kalenderjahr ebenfalls eine bestimmte Menge Biokraftstoffe auf den Markt bringen müssen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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