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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑259/11DTZ Zadelhoff vof v Staatssecretaris van Financiën

Entschieden
2012-07-05
ECLI
ECLI:EU:C:2012:423
CELEX
62011CJ0259
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Art. 5 Abs. 3 Buchst. c und Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 – Vermittlung der Übertragung von Gesellschaftsaktien – Umsatz, der auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken dieser Gesellschaften umfasst – Befreiung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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