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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-258/19EUROVIA Ipari, Kereskedelmi, Szállítmányozási és Idegenforgalmi Kft. v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága

Entschieden
2020-04-30
ECLI
ECLI:EU:C:2020:345
CELEX
62019CJ0258
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 77/388/EWG – Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 1 und 3, Art. 17 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 2 Unterabs. 1 – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 63, Art. 64 Abs. 1, Art. 66 Abs. 1 Buchst. a bis c, Art. 167 und Art. 179 Abs. 1 – Dienstleistung, die vor dem Beitritt Ungarns zur Europäischen Union erbracht wurde – Genaue Bestimmung des Preises dieser Leistung, die nach dem Beitritt erfolgt ist – Rechnung über diese Leistung, die nach dem Beitritt ausgestellt und beglichen wurde – Versagung des auf dieser Rechnung beruhenden Rechts auf Vorsteuerabzug wegen Verjährung – Zuständigkeit des Gerichtshofs.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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