Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-258/19EUROVIA Ipari, Kereskedelmi, Szállítmányozási és Idegenforgalmi Kft. v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága
- Entschieden
- 2020-04-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:345
- CELEX
- 62019CJ0258
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 77/388/EWG – Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 1 und 3, Art. 17 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 2 Unterabs. 1 – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 63, Art. 64 Abs. 1, Art. 66 Abs. 1 Buchst. a bis c, Art. 167 und Art. 179 Abs. 1 – Dienstleistung, die vor dem Beitritt Ungarns zur Europäischen Union erbracht wurde – Genaue Bestimmung des Preises dieser Leistung, die nach dem Beitritt erfolgt ist – Rechnung über diese Leistung, die nach dem Beitritt ausgestellt und beglichen wurde – Versagung des auf dieser Rechnung beruhenden Rechts auf Vorsteuerabzug wegen Verjährung – Zuständigkeit des Gerichtshofs.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht