Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-258/18H. Solak v Raad van bestuur van het Uitvoeringsinstituut werknemersverzekeringen (Uwv)

Entschieden
2020-02-13
ECLI
ECLI:EU:C:2020:98
CELEX
62018CO0258
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs Assoziierungsabkommen EWG-Türkei Art. 59 des Zusatzprotokolls Beschluss Nr. 3/80 Soziale Sicherheit der türkischen Wandererwerbstätigen Aufhebung der Wohnortklauseln Art. 6 Aufstockungsleistung Einstellung Verzicht auf die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaats Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen – Wohnsitzerfordernis.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung