Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-257/25B.V. v I.J
- Entschieden
- 2025-12-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:1018
- CELEX
- 62025CO0257
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Ruhegehalt der Richter – Berechnungsgrundlage – Nichtberücksichtigung einer Entsendevergütung – Ausschluss aus Gründen, die mit dem Abbau des Haushaltsdefizits zusammenhängen – Art. 2 EUV – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit – Befugnisse der Legislative und der Exekutive der Mitgliedstaaten zur Kürzung der Bezüge von Richtern – Voraussetzungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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