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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-257/25B.V. v I.J

Entschieden
2025-12-08
ECLI
ECLI:EU:C:2025:1018
CELEX
62025CO0257
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Ruhegehalt der Richter – Berechnungsgrundlage – Nichtberücksichtigung einer Entsendevergütung – Ausschluss aus Gründen, die mit dem Abbau des Haushaltsdefizits zusammenhängen – Art. 2 EUV – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit – Befugnisse der Legislative und der Exekutive der Mitgliedstaaten zur Kürzung der Bezüge von Richtern – Voraussetzungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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