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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-257/20'Viva Telecom Bulgaria' EOOD v Direktor na Direktsia „Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika“ - Sofia

Entschieden
2022-02-24
ECLI
ECLI:EU:C:2022:125
CELEX
62020CJ0257
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Quellenbesteuerung der fiktiven Zinsen eines zinslosen Darlehens, das einer gebietsansässigen Gesellschaft von ihrer gebietsfremden Muttergesellschaft gewährt wird – Richtlinie 2003/49/EG – Zinszahlungen zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten – Art. 1 Abs. 1 – Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle – Art. 4 Abs. 1 Buchst. d – Ausschluss bestimmter Zahlungen – Richtlinie 2011/96/EU – Körperschaftsteuer – Art. 1 Abs. 1 Buchst b – Gewinnausschüttung einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft an die gebietsfremde Muttergesellschaft – Art. 5 – Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle – Richtlinie 2008/7/EG – Ansammlung von Kapital – Art. 3 – Kapitalzuführungen – Art. 5 Abs. 1 Buchst. a – Befreiung von direkten Steuern – Art. 63 und 65 AEUV – Freier Kapitalverkehr – Besteuerung des Bruttobetrags der fiktiven Zinsen – Erstattungsverfahren, das zum Abzug der mit dem Darlehen zusammenhängenden Ausgaben dient und gegebenenfalls zu einer Rückzahlung führt – Unterschiedliche Behandlung – Rechtfertigung – Ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten – Effiziente Einziehung der Steuer – Bekämpfung der Steuerumgehung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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