Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-256/00Besix SA v Wasserreinigungsbau Alfred Kretzschmar GmbH & Co. KG (WABAG) and Planungs- und Forschungsgesellschaft Dipl. Ing. W. Kretzschmar GmbH & KG (Plafog)
- Entschieden
- 2002-02-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2002:99
- CELEX
- 62000CJ0256
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 1 - Zuständigkeit in vertraglichen Streitigkeiten - Erfüllungsort - Geografisch unbegrenzt geltende Unterlassungspflicht - Verpflichtung zweier Unternehmen, im Zusammenhang mit einem öffentlichen Auftrag keine Bindung mit anderen Partnern einzugehen - Anwendung von Artikel 2.
Legt aus
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