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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-255/25Technikes Anaktisis kai Diachorismou AE (ECORESET AE) v Perifereia Attikis

Entschieden
2026-06-29
ECLI
ECLI:EU:C:2026:532
CELEX
62025CO0255
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Beihilferegelung für private Investitionen – Mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilferegelung – Weigerung der zuständigen Behörde, eine Beihilfe nach dieser Regelung zu gewähren – Klage auf Aufhebung dieser ablehnenden Entscheidung – Rückwirkung einer etwaigen gerichtlichen Aufhebung dieser ablehnenden Entscheidung – Während des Gerichtsverfahrens eintretender Ablauf der für die Gewährung einer Beihilfe nach dieser Regelung vorgesehenen Frist – Zeitpunkt, zu dem die betreffende Beihilfe als gewährt gilt – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Verordnung (EU) 2015/1589 – Art. 1 – Bestehende Beihilfe.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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