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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-255/22 POrlen S.A., v European Commission

Entschieden
2024-09-26
ECLI
ECLI:EU:C:2024:790
CELEX
62022CJ0255
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Wettbewerb – Gasmärkte in Mittel- und Osteuropa – Art. 102 AEUV – Art. 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Vorgelagerte Gasversorgungsmärkte in Mittel- und Osteuropa – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Art. 9 Abs. 1 – Beschluss der Kommission, mit dem die von einem Unternehmen angebotenen individuellen Verpflichtungszusagen für bindend erklärt werden – Nichtigkeitsklage – Angemessenheit dieser Verpflichtungszusagen angesichts der in der Mitteilung der Beschwerdepunkte festgestellten wettbewerbsrechtlichen Bedenken – Art der Kontrolle durch den Unionsrichter – Verzicht der Kommission, Verpflichtungszusagen in Bezug auf einige ursprüngliche Bedenken zu verlangen – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Begründungspflicht – Ziele der Energiepolitik der Europäischen Union – Art. 194 AEUV – Grundsatz der Energiesolidarität.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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