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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-255/21Reti Televisive Italiane SpA (RTI) v Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni

Entschieden
2024-01-30
ECLI
ECLI:EU:C:2024:98
CELEX
62021CJ0255
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2010/13/EU – Audiovisuelle Mediendienste – Art. 23 Abs. 1 und 2 – Höchstsendezeiten für Fernsehwerbung pro Stunde – Ausnahmen – Begriff ‚Hinweise des Fernsehveranstalters auf eigene Sendungen‘ – Hinweise eines Fernsehveranstalters, um Sendungen eines Radiosenders zu vertreiben, der zur selben Sendergruppe wie er selbst gehört.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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