Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑255/13I v Health Service Executive
- Entschieden
- 2014-06-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:1291
- CELEX
- 62013CJ0255
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Soziale Sicherheit – Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Art. 19 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 und 2 – Verordnung (EG) Nr. 987/2009 – Art. 11 – In seinem Wohnstaat versicherter Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats – Plötzliche schwere Erkrankung während eines Urlaubs in einem anderen Mitgliedstaat – Person, die wegen ihrer Erkrankung und der Verfügbarkeit einer spezialisierten medizinischen Behandlung in der Nähe des Ortes, an dem sie lebt, gezwungen ist, elf Jahre lang in diesem zweiten Mitgliedstaat zu bleiben – Erbringung von Sachleistungen in diesem zweiten Staat – Begriffe ‚Wohnort‘ und ‚Aufenthalt‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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