Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑254/11Szabolcs-Szatmár-Bereg Megyei Rendőrkapitányság Záhony Határrendészeti Kirendeltsége v Oskar Shomodi
- Entschieden
- 2013-03-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:182
- CELEX
- 62011CJ0254
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Kleiner Grenzverkehr an den Landaußengrenzen der Mitgliedstaaten – Verordnung (EG) Nr. 1931/2006 – Verordnung (EG) Nr. 562/2006 – Höchstdauer des Aufenthalts – Berechnungsregeln.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht