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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-253/23ASG 2 Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Nordrhein-Westfalen GmbH v Land Nordrhein-Westfalen

Entschieden
2025-01-28
ECLI
ECLI:EU:C:2025:40
CELEX
62023CJ0253
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Art. 101 AEUV – Richtlinie 2014/104/EU – Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht – Art. 2 Nr. 4 – Begriff ‚Schadensersatzklage‘ – Art. 3 Abs. 1 – Recht auf vollständigen Ersatz des erlittenen Schadens – Abtretung von Schadensersatzforderungen an einen Rechtsdienstleister – Nationales Recht, nach dem einem solchen Dienstleister für die gebündelte Einziehung solcher Forderungen keine Aktivlegitimation zuerkannt wird – Art. 4 – Effektivitätsgrundsatz – Art. 47 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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