Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-253/23ASG 2 Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Nordrhein-Westfalen GmbH v Land Nordrhein-Westfalen
- Entschieden
- 2025-01-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:40
- CELEX
- 62023CJ0253
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Art. 101 AEUV – Richtlinie 2014/104/EU – Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht – Art. 2 Nr. 4 – Begriff ‚Schadensersatzklage‘ – Art. 3 Abs. 1 – Recht auf vollständigen Ersatz des erlittenen Schadens – Abtretung von Schadensersatzforderungen an einen Rechtsdienstleister – Nationales Recht, nach dem einem solchen Dienstleister für die gebündelte Einziehung solcher Forderungen keine Aktivlegitimation zuerkannt wird – Art. 4 – Effektivitätsgrundsatz – Art. 47 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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