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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-251/18Trace Sport v Inspecteur van de Belastingdienst/Douane, kantoor Eindhoven

Entschieden
2019-09-19
ECLI
ECLI:EU:C:2019:766
CELEX
62018CJ0251
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Handelspolitik – Antidumpingzölle – Einfuhr von aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien versandten Fahrrädern – Ausweitung des endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in China auf diese Länder – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 501/2013 – Gültigkeit – Zulässigkeit – Fehlen einer von der Klägerin des Ausgangsverfahrens erhobenen Nichtigkeitsklage – Verbundener Einführer – Klagebefugnis für eine Nichtigkeitsklage – Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 – Art. 13 – Umgehung – Art. 18 – Fehlende Mitarbeit – Beweis – Bündel von Indizien.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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