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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-251/16Edward Cussens and Others v T. G. Brosman

Entschieden
2017-11-22
ECLI
ECLI:EU:C:2017:881
CELEX
62016CJ0251
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Sechste Richtlinie 77/388/EWG – Art. 4 Abs. 3 Buchst. a und Art. 13 Teil B Buchst. g – Befreiung anderer als der in Art. 4 Abs. 3 Buchst. a genannten Lieferungen von Gebäuden und dem dazugehörigen Grund und Boden – Grundsatz des Verbots missbräuchlicher Praktiken – Anwendbarkeit bei Fehlen nationaler Bestimmungen zur Umsetzung dieses Grundsatzes – Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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