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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-251/08 PAmmayappan Ayyanarsamy v Commission of the European Communities and Federal Republic of Germany

Entschieden
2009-03-17
ECLI
ECLI:EU:C:2009:161
CELEX
62008CO0251
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Offensichtlich unzulässiges und unbegründetes Rechtsmittel - Behauptete Verletzung der Grundrechte des Rechtsmittelführers durch die nationalen Behörden - Nichtigkeitsklage gegen ein Schreiben der Kommission, mit dem sich diese für unzuständig erklärt, bei den nationalen Gerichten zu intervenieren - Begriff der ‚anfechtbaren Handlung‘ im Sinne von Art. 230 EG.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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