Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-250/18European Commission v Republic of Croatia
- Entschieden
- 2019-05-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:343
- CELEX
- 62018CJ0250
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2008/98/EG – Abfallbehandlung – Art. 5 Abs. 1 – Steingranulat, das nicht dem Begriff ,Nebenprodukt‘ entspricht – Art. 13 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen – Art. 15 Abs. 1 – Verpflichtung, die Abfallbehandlung durch den Abfallbesitzer oder sonstige bezeichnete Personen durchführen zu lassen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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