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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-25/23AL v Princess Holdings

Entschieden
2023-10-05
ECLI
ECLI:EU:C:2023:786
CELEX
62023CO0025
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2, Art. 94 Buchst. b und c sowie Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Wechsel – Erfordernis, Angaben zum rechtlichen Kontext des Ausgangsverfahrens zu machen – Erfordernis, die Gründe anzugeben, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort des Gerichtshofs ergibt – Teilweise offensichtliche Unzulässigkeit – Keine Befugnis des mit einem Einspruch befassten Vollstreckungsgerichts, von Amts wegen oder auf Antrag des betroffenen Verbrauchers die Missbräuchlichkeit der Klauseln des Vertrags zu beurteilen, der von diesem Verbraucher mit einem Gewerbetreibenden geschlossen wurde und den ausgestellten Wechseln, deren Vollstreckbarkeit bestritten wird, zugrunde liegt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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