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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-25/17Proceedings brought by Tietosuojavaltuutettu

Entschieden
2018-07-10
ECLI
ECLI:EU:C:2018:551
CELEX
62017CJ0025
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Richtlinie 95/46/EG – Anwendungsbereich dieser Richtlinie – Art. 3 – Erhebung personenbezogener Daten durch Mitglieder einer Religionsgemeinschaft im Rahmen ihrer von Tür zu Tür durchgeführten Verkündigungstätigkeit – Art. 2 Buchst. c – Begriff ‚Datei mit personenbezogenen Daten‘ – Art. 2 Buchst. d – Begriff ‚für die Verarbeitung Verantwortlicher‘ – Art. 10 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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