Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑25/13France Telecom España SA v Organismo de Gestión Tributaria de la Diputación de Barcelona
- Entschieden
- 2014-01-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:58
- CELEX
- 62013CO0025
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorabentscheidungsersuchen – Elektronische Kommunikationsnetze- und ‑dienste – Richtlinie 2002/20/EG – Von Betreibern, die elektronische Kommunikationsdienste erbringen, erhobene Abgabe für die ausschließliche Nutzung oder die Sondernutzung örtlichen öffentlichen Eigentums – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht