Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-249/22BM v Gebühren Info Service GmbH (GIS)
- Entschieden
- 2023-10-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:813
- CELEX
- 62022CJ0249
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. c – Dienstleistung, die gegen Entgelt erbracht wird – Begriff – Tätigkeiten einer öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt, die durch eine gesetzliche Gebühr finanziert werden, die von Personen gezahlt wird, die ein Radio-oder Fernsehgerät besitzen, das sich an einem terrestrisch versorgten Standort befindet – Art. 378 Abs. 1 und Anhang X Teil A Nr. 2 – Beitrittsakte der Republik Österreich – Ausnahme – Anwendungsbereich.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht