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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-249/22BM v Gebühren Info Service GmbH (GIS)

Entschieden
2023-10-26
ECLI
ECLI:EU:C:2023:813
CELEX
62022CJ0249
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. c – Dienstleistung, die gegen Entgelt erbracht wird – Begriff – Tätigkeiten einer öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt, die durch eine gesetzliche Gebühr finanziert werden, die von Personen gezahlt wird, die ein Radio-oder Fernsehgerät besitzen, das sich an einem terrestrisch versorgten Standort befindet – Art. 378 Abs. 1 und Anhang X Teil A Nr. 2 – Beitrittsakte der Republik Österreich – Ausnahme – Anwendungsbereich.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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